Arbeitszimmer als geschäftliche Ausgabe: So berechnest du Miete und Nebenkosten richtig
Die Möglichkeit, dein Homeoffice in deiner Wohnung oder deinem Haus steuerlich geltend zu machen, kann sich lohnen – vorausgesetzt, es wird ausschliesslich beruflich genutzt.
Die Möglichkeit, dein Homeoffice in deiner Wohnung oder deinem Haus steuerlich geltend zu machen, kann sich lohnen – vorausgesetzt, es wird ausschliesslich beruflich genutzt.
Mietkosten fürs Arbeitszimmer in der Einzelfirma richtig berechnen
Die genaue Berechnungsmethode für dein Arbeitszimmer variiert je nach Kanton. Die spezifischen Ansätze findest du meist in den Steuerwegleitungen deines Kantons. Die verschiedenen Berechnungsansätze führen oft zu unterschiedlichen absetzbaren Beträgen, abhängig davon, welchen Ansatz du wählst.
In den Kantonen AG, BL, FR, SG, SH, UR und ZH berechnen sich die abzugsberechtigten Kosten, indem die Miete durch die Anzahl der Zimmer plus 1 geteilt wird (z. B. 2’000 CHF Miete für 3 Zimmer: 2’000 CHF / (3 + 1) = 500 CHF pro Zimmer).
Kann ich Strom-, Internet- und Telefonkosten für mein Arbeitszimmer absetzen?
Ja, anteilige Kosten für Strom, Internet und Telefon sind absetzbar, wenn sie geschäftlich genutzt werden. Bei Internet und Telefon ist es möglich, einen anteiligen oder – bei ausschliesslicher geschäftlicher Nutzung – vollständigen Abzug vorzunehmen. Viele Selbstständige setzen zur Sicherheit etwa 50 % der Internet- und Telefonkosten als geschäftliche Ausgaben an.
Kann ich die Reinigungskosten für mein Arbeitszimmer absetzen?
Ja, auch anteilige Reinigungskosten, die direkt auf das Arbeitszimmer entfallen, können steuerlich abgesetzt werden, solange sie sich auf den geschäftlich genutzten Bereich beziehen.
Wie berechne ich die Mietkosten für mein Arbeitszimmer?
Die genaue Berechnungsmethode für dein Arbeitszimmer variiert je nach Kanton. Die spezifischen Ansätze findest du meist in den Steuerwegleitungen deines Kantons. Die verschiedenen Berechnungsansätze führen oft zu unterschiedlichen absetzbaren Beträgen, abhängig davon, welchen Ansatz du wählst.
In den Kantonen AG, BL, FR, SG, SH, UR und ZH berechnen sich die abzugsberechtigten Kosten, indem die Miete durch die Anzahl der Zimmer plus 1 geteilt wird (z. B. 2’000 CHF Miete für 3 Zimmer: 2’000 CHF / (3 + 1) = 500 CHF pro Zimmer).
Kann ich Strom-, Internet- und Telefonkosten für mein Arbeitszimmer absetzen?
Ja, anteilige Kosten für Strom, Internet und Telefon sind absetzbar, wenn sie geschäftlich genutzt werden. Bei Internet und Telefon ist es möglich, einen anteiligen oder – bei ausschliesslicher geschäftlicher Nutzung – vollständigen Abzug vorzunehmen. Viele Selbstständige setzen zur Sicherheit etwa 50 % der Internet- und Telefonkosten als geschäftliche Ausgaben an.
Kann ich die Reinigungskosten für mein Arbeitszimmer absetzen?
Ja, auch anteilige Reinigungskosten, die direkt auf das Arbeitszimmer entfallen, können steuerlich abgesetzt werden, solange sie sich auf den geschäftlich genutzten Bereich beziehen.
Mietkosten fürs Arbeitszimmer in der Einzelfirma richtig berechnen
Die genaue Berechnungsmethode für dein Arbeitszimmer variiert je nach Kanton. Die spezifischen Ansätze findest du meist in den Steuerwegleitungen deines Kantons. Die verschiedenen Berechnungsansätze führen oft zu unterschiedlichen absetzbaren Beträgen, abhängig davon, welchen Ansatz du wählst.
In den Kantonen AG, BL, FR, SG, SH, UR und ZH berechnen sich die abzugsberechtigten Kosten, indem die Miete durch die Anzahl der Zimmer plus 1 geteilt wird (z. B. 2’000 CHF Miete für 3 Zimmer: 2’000 CHF / (3 + 1) = 500 CHF pro Zimmer).
Kann ich Strom-, Internet- und Telefonkosten für mein Arbeitszimmer absetzen?
Ja, anteilige Kosten für Strom, Internet und Telefon sind absetzbar, wenn sie geschäftlich genutzt werden. Bei Internet und Telefon ist es möglich, einen anteiligen oder – bei ausschliesslicher geschäftlicher Nutzung – vollständigen Abzug vorzunehmen. Viele Selbstständige setzen zur Sicherheit etwa 50 % der Internet- und Telefonkosten als geschäftliche Ausgaben an.
Kann ich die Reinigungskosten für mein Arbeitszimmer absetzen?
Ja, auch anteilige Reinigungskosten, die direkt auf das Arbeitszimmer entfallen, können steuerlich abgesetzt werden, solange sie sich auf den geschäftlich genutzten Bereich beziehen.
Disclaimer: Die Abzugsmöglichkeiten können je nach Kanton und Steuerkommissär unterschiedlich sein. Wir sind keine Treuhänder, sondern teilen nur unverbindliche Infos. Für konkrete Fragen wende dich bitte an eine Steuerberatung.
© code + form gmbh
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